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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote der Transformers Media erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – überdies für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Transformers Media. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Transformers Media ihnen nicht noch einmal ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Zahlungs­­modalitäten

Kostenvoranschläge von Transformers Media sind freibleibend.

Die Aufrechnung mit Forderungen der Transformers Media ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen.

Transformers Media ist berechtigt, über einzelne Posten aus erstellten Angeboten nach deren Fertigstellung Abschlagsrechnungen zu stellen, zu deren Begleichung der Vertragspartner bereits vor der gesamten Erfüllung der Vertragspflicht von Transformers Media verpflichtet ist.

Nutzungs- und Urheber­rechte / Übertragung

Der Vertragspartner erwirbt, falls nichts Anderes vereinbart ist, an den in Auftrag gegebenen Inhalten die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Sofern nichts Anderes vereinbart ist, erwirbt der Vertragspartner die Nutzungsrechte beschränkt auf die Verwendung der übergebenen Inhalte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Vertragspartner erst mit der vollständigen Bezahlung des gesamten vertraglich vereinbarten Entgelts.

Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Transformers Media und ist ohne diese rechtswidrig. Jede Änderung oder Umgestaltung der seitens Transformers Media erstellten Inhalte bedarf der vorherigen Zustimmung seitens Transformers Media.

Von Transformers Media übersandte Layouts, Entwürfe, etc. dienen nur der Veranschaulichung und dürfen vom Vertragspartner nicht zu anderweitigen Zwecken verwendet oder verwertet werden.

Transformers Media ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, erstellte Inhalte im Rohdatenformat an den Vertragspartner herauszugeben.

Pflichten des Vertrags­partners

Der Vertragspartner ist insoweit zur Mitwirkung verpflichtet, als er im Rahmen des Üblichen an der Gestaltung der durch Transformers Media zu erstellenden Inhalte teilnimmt und Anfragen hierzu unverzüglich beantwortet. Transformers Media ist ohne diese Mitwirkung nicht in der Lage, den Auftrag des Vertragspartners ordnungsgemäß auszuführen und hat daher das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, sollte der Vertragspartner trotz zweifacher Aufforderung der Pflicht zur Mitwirkung länger als 10 Werktage nicht nachkommen.

Vertraulichkeit

Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Agentur verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Druckereien, etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Haftung

Transformers Media sowie seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Vertragspartner aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Transformers Media übernimmt die Klärung von Rechten Dritter (z.B. nach dem Design- Marken-, Patent- oder Urheberrecht, etc.) im Bezug auf an den Vertragspartner übergebene Inhalte nur, wenn dem Vertragspartner hierzu eine entsprechende Bescheinigung von Transformers Media vorgelegt wird. Transformers Media hält den Vertragspartner in diesem Zusammenhang insbesondere nicht von Ansprüchen Dritter frei.

Der Vertragspartner erklärt, dass er hinsichtlich Transformers Media zur Erstellung von Inhalten übergebener Gegenstände, Vorlagen, Bilder oder Bildbestandteilen oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommenden Rechte für Transformers Media übernommen hat und Transformers Media insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung freihalten wird.

Abnahme / Mängelrüge

Mängelrügen des Vertragspartners müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Übergabe der zu erstellenden Inhalte bei Transformers Media eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die übergebenen Inhalte als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Soweit die Zweiwochenfrist Im Einzelfall unangemessen kurz ist, gilt stattdessen eine angemessene Frist.

Schluss­bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

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